Umweltschutz ist auch Gesundheitsschutz – Kommission stellt Null-Schadstoff-Aktionsplan vor
Autor: Torsten Raff
Die Belastung von Luft, Wasser und Böden mit Schadstoffen betrifft die Gesundheit aller Bürger:innen. In der EU ist jedes Jahr einer von acht Todesfällen auf Umweltverschmutzung zurückzuführen. Dabei zählen Krebs, Herzkrankheiten und Lungenerkrankungen zu den häufigsten nicht übertragbaren Krankheiten, die umweltbedingte Todesfälle verursachen. Besonders bei Kindern, älteren Menschen oder Menschen mit Behinderungen wirken sich schlechte Umweltbedingungen am stärksten auf die Gesundheit aus.
Hier setzt der Kommissionsvorschlag an. Um die Gesundheit von Bürger:innen besser zu schützen, schlägt die Kommission als eine weitere Maßnahme im Rahmen des Green Deal nun das sogenannte Null-Schadstoff-Ziel für 2050 vor. Dies bedeutet, dass die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden bis 2050 so weit gesenkt wird, dass sie nicht mehr als schädlich für die Gesundheit und die natürlichen Ökosysteme gilt.
Um das Null-Schadstoff-Ziel im Jahr 2050 zu erreichen, hat die Kommission einen konkreten Aktionsplan mit Etappenzielen für das Jahr 2030 erarbeitet. Diese lauten wie folgt:
- Eine Verbesserung der Luftqualität: Die Zahl der durch Schadstoffe in der Luft verursachten vorzeitigen Todesfälle soll um mehr als 55 Prozent reduziert werden.
- Eine Verringerung der Lärmbelastung: Der Anteil der durch Verkehrslärm chronisch beeinträchtigen Menschen soll um 30 Prozent reduziert werden.
- Eine Verbesserung der Meeresumwelt: Kunststoffabfälle im Meer sollen im genannten Zeitraum um 50 Prozent reduziert werden.
- Gesündere Böden: Verbesserung der Bodenqualität, unter anderem durch eine Reduzierung des Einsatzes chemischer Pestizide um 50 Prozent.
Im Aktionsplan werden nun 33 konkrete Initiativen angekündigt, die die Kommission bis zum Jahr 2024 vorlegen wird und die dazu beitragen sollen, dass sich die Qualität von Luft, Wasser und Boden spürbar verbessert.
So wird die Kommission bereits im nächsten Jahr ihre Vorgaben zur Luftqualität überarbeiten. Ziel ist es, die europäischen Regeln stärker an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anzugleichen. Um die Schadstoffbelastung des Wassers zu reduzieren, soll auch im Jahr 2022 die Gesetzgebung über die Behandlung kommunaler Abwasser überarbeitet werden.
Das Null-Schadstoff-Ziel sowie der konkrete Aktionsplan sollen nicht nur zu einer besseren Gesundheit der Bevölkerung beitragen. Die Kommission erhofft sich zudem, dass Forschung und Innovation stimuliert werden und sich dadurch auch positive Effekte auf die Wirtschaft feststellen lassen.