Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter europapunktbremen.de veröffentlichten Webauftritt des EuropaPunktBremen und des Referats für Europapolitische Angelegenheiten des Bevollmächtigten der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa. Ausgenommen von dieser Erklärung sind die Inhalte, die von den beteiligten Dritten an den Europawochen eigenständig auf dieser Webseite, im Veranstaltungskalender der jährlichen Europawochen, eingestellt werden. Wir bemühen uns auch hier um die Einhaltung der Anforderungen, können für die Barrierefreiheit der Inhalte aber keine vollumfängliche Verantwortung übernehmen.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt. Die Bereiche, für die das noch nicht gilt, werden derzeit überarbeitet.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:
- Es fehlen Übersetzungen in Leichter Sprache und in Gebärdensprache. Diese werden voraussichtlich zum Termin 31.03.2025 erstellt.
- Die Kontraste sind stellenweise nicht ausreichend.
- Stellenweise ist kein Tastaturfokus erkennbar.
- Das Cookiebanner ist nicht mit der Tastatur schließbar und verdeckt den Bildschirminhalt.
- Die Navigation lässt sich nicht durchgängig mit Tastatur bedienen.
- Die Ausklapplisten der Formulare im Veranstaltungskalender Europawochen lassen sich nicht mit Tastatur bzw. Screenreader bedienen.
- Die Fokusreihenfolge des Ausklappmenüs und der Newsletteranmeldung ist nicht schlüssig.
- Statusmitteilungen sind nicht per Screenreader zugänglich.
- Aria-Attribute wurden fehlerhaft verwendet, so dass die Bedienung per Screenreader teilweise nur eingeschränkt möglich ist.
- Der Webauftritt lässt sich in der Mobilansicht nicht vergrößern.
- Videos: Für synchronisierte Medien gibt es bislang keine Alternative, die den gesamten Inhalt zugänglich macht. Auch werden Inhalte von externen Quellen verlinkt.
- Podcasts: Bislang gibt es für Podcasts keine vollständige Verschriftlichung der gesprochenen Inhalte.
Wann und wie wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 08.10.2024 überarbeitet.
Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
epb@europa.bremen.de
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.