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Polen übernimmt den Vorsitz im Rat der Europäischen Union

4. Februar 2025
Bild über den polnischen Ratsvorsitz

© European Union

Am ersten Januar dieses Jahres trat Polen den Vorsitz im Rat der Europäischen Union an. Der Vorsitz im Rat wird alle sechs Monate von einem EU-Mitgliedstaat übernommen. In dieser Zeit leitet der Vorsitz die Sitzungen und Treffen auf allen Ebenen des Rates und stellt sicher, dass die Arbeit der EU im Rat kontinuierlich fortgesetzt wird.

Polens Ratspräsidentschaft ist Teil des sogenannten Dreiervorsitzes, zusammen mit Dänemark und Zypern. Der Dreiervorsitz setzt langfristige Ziele und erstellt ein gemeinsames Programm mit Themen und wichtigen Fragen, die der Rat in den nächsten 18 Monaten bearbeiten wird. Jedes der drei Länder erstellt dann sein eigenes Programm für die nächsten sechs Monate.

Sicherheit als Leitthema

Der polnische Vorsitz im Rat setzt seine Schwerpunkte bei der Stärkung von sieben Dimensionen der europäischen Sicherheit:

1. die Verteidigung und Sicherheit,

2. der Schutz von Menschen und Grenzen,

3. der Widerstand gegen Einflussnahme aus dem Ausland und Desinformation,

4. eine Gewährleistung der Sicherheit und Freiheit von Unternehmen,

5. die Energiewende,

6. eine wettbewerbsfähige und widerstandsfähige Landwirtschaft und

7. die Gesundheitssicherheit.

Anhand der Schwerpunkte ist zu erkennen, dass Polen den Vorsitz in einer herausfordernden Zeit übernimmt. Europa kämpft mit den Folgen des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine und der damit einhergehenden Diskussion um Verteidigungskapazitäten. Die geopolitischen Spannungen führen zu hybriden Angriffen auf die europäische Demokratie und Sicherheit. In diesem Zusammenhang sei das Thema Sicherheit wichtiger denn je.

Was ist der Rat der Europäischen Union?

Der Rat der Europäischen Union ist ein wichtiges Organ der Europäischen Union. Ihm gehören die Fachminister und Fachministerinnen aus den Mitgliedstaaten an, weshalb er auch Ministerrat genannt wird. Er tagt in 10 verschiedenen Fachbereichen („Formationen“) mit den jeweils zuständigen Fachministern („Außenministerrat“, „Innenministerrat“ etc.). Zusammen mit dem Europäischen Parlament ist er in der Europäischen Union für die Gesetzgebung zuständig.

Am 01. Juli 2025 übernimmt Dänemark den Vorsitz im Rat der Europäischen Union, bevor Zypern den Dreiervorsitz vom 01. Januar 2026 bis 30. Juni 2026 abschließt.

Quellen:
Der Vorsitz im Rat der EU – Consilium
Prioritäten

Autor:innen: Landesvertretung der Freien Hansestadt Bremen in Brüssel

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