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Lebensmittelverschwendung vermeiden!

21. Juli 2022
Lebensmittelverschwendung vermeiden!

© Europäische Union 2021

Ihre Ideen sind im Rahmen einer Konsultation gefragt.

Autorin: Vanessa Rassbach

Die anhaltende Lebensmittelverschwendung gehört zu den globalen Herausforderungen vor allem in den Industrieländern. Weltweit werden circa 1,3 Milliarden Tonnen Nahrungsmittel nicht verzehrt, sondern weggeworfen. Allein 12 Millionen Tonnen dieser entsorgten Lebensmittel fallen in Deutschland an. Davon entstehen circa 52 Prozent in privaten Haushalten, was bedeutet, dass jede Person durchschnittlich 75 Kilogramm an Lebensmittelabfällen verursacht.

In Zeiten, in denen nicht nur durch den Krieg in der Ukraine Hunger und Ernährungsunsicherheit Menschen und den Weltfrieden bedrohen, wird die Versorgung mit Nahrungsmitteln und die Ressourcenverschwendung auf allen Ebenen auf den Prüfstand gestellt. In diesem Kontext ist die Frage nach Maßnahmen gegen die Lebensmittelverschwendung von großer Brisanz.

Dabei ist das Thema schon lange auf der politischen Agenda. Die Europäische Union (EU) und deren Mitgliedstaaten haben sich 2015 den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen verschrieben. Im Rahmen des Nachhaltigkeitsziels 12 “Nachhaltige Konsum- und Produktionsstrukturen sichern” (Unterziel: Lebensmittelverschwendung) soll unter anderem die Lebensmittelverschwendung bis 2030 pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene halbiert werden. Noch ist unklar, ob das gemeinsame Ziel erreicht werden wird.

Bisher liegt die Umsetzung bei den Mitgliedstaaten, die entscheiden auf welchem Wege und mit welchen Maßnahmen sie das Ziel erreichen wollen. Ein erster Schritt ist, dass dort, wo die Verschwendung nicht oder nicht vollständig vermieden werden kann, die Nutzung von Lebensmitteln für andere Zwecke vorgesehen werden soll. Die Grundprinzipien dazu sind in der EU-Abfallrichtlinie von 2008 verankert. Ein umfassendes, grenzübergreifendes Maßnahmenkonzept fehlte aber zunächst. Die Europäische Kommission hat mit dem Europäischen Grünen Deal im Dezember 2019 dann der Bewältigung der Lebensmittelverschwendung (und Verluste) Impulse gegeben. Mit dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und der Strategie “Vom Hof auf den Tisch” werden wichtige Maßnahmen zur Verringerung von Lebensmittelverlusten und –verschwendung  auf den Weg gebracht.

Mit der Überarbeitung der Richtlinie 2008/98/EG vom 19. November 2008 über Abfälle sollen zudem nicht nur Lebensmittelabfälle vermieden werden, sondern auch der Aufbau einer kreislauffähigen Lebensmittelwirtschaft, und damit der Schutz des Klimas und der Menschen vorangetrieben werden.

Um den Prozess sinnvoll auszugestalten und die Bürger:innen und andere Akteur:innen einzubeziehen, hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation initiiert, an der sich Interessierte bis zum 14. August 2022 beteiligen können. Der zur Verfügung gestellte Fragebogen deckt verschiedene Bereiche ab. Neben Ideen, die sich mit der Verringerung der Lebensmittelverschwendung befassen, wird auch die Meinung zum Umgang mit Altölen oder Textilien, sowie zu Abfalltrennung und der Umsetzung des Verursacherprinzips abgefragt. Lebensmittelverluste, alsoLebensmittelabfall, der aufgrund von Ineffizienz und bei der Verarbeitung entsteht, werden nicht behandelt. Die Ergebnisse werden nach der Auswertung zur Überarbeitung der Richtlinie von 2008 genutzt, eine Beteiligung an der Umfrage kann somit dazu beitragen, diese Probleme zu beseitigen.

Es geht darum, ein effizienteres Abfallverwertungssystem zu schaffen und die Einführung einer Kreislaufwirtschaft weiter voranzutreiben. So kann ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung des Europäischen Grünen Deals und dem darin verankerten Ziel der Klimaneutralität der EU bis 2050 geleistet werden, denn das Potential der Lebensmittelvermeidung ist enorm. Die Hälfte der Lebensmittelabfälle gelten als vermeidbar.

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