Künstliche Intelligenz (KI) verändert unseren Alltag bereits in fundamentaler Weise, etwa durch Online-Übersetzungsdienste, Sprachassistenten oder immer selbstständiger fahrende Fahrzeuge. Ihr Einsatz ist jedoch nicht nur mit der Chance verbunden, die Fähigkeiten des Menschen zu erweitern und neues Wissen zu generieren. Er stellt uns als Gesellschaft zugleich vor große Herausforderungen. Es gilt zu gewährleisten, dass der Gebrauch von KI nur im Einklang mit unseren essenziellen gesellschaftlichen Werten erfolgt. Zu diesem Zweck hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen in diesem Bereich unterbreitet. Mit dem Entwurf einer KI-Verordnung soll ein vertrauenswürdiger und insbesondere auch diskriminierungsfreier Einsatz dieser Technologien abgesichert werden. Herr Dr. Weiss (Leiter der Fachgruppe Recht im Projekt „Zertifizierte KI“ – Universität zu Köln
Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht) wird in seinem Vortrag einen Überblick über das geplante Regelungskonzept geben und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung legen.
Am 25.5. findet um 19 Uhr eine Onlineveranstaltung zu weiteren Perspektiven, Chancen und Risiken zum Thema “Künstliche Intelligenz und Teilhabe” statt.