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EU-Mitgliedstaaten sollen armen Kindern Unterstützung garantieren

26. April 2021
Straßenschild "Platz der Kinderrechte"

Bildquelle: pixabay.com

Autor: Wolf Krämer

In der Europäischen Union ist fast jedes vierte Kind[1] (22,2%) von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht – das sind insgesamt etwa 18 Millionen Kinder. Die Europäische Kommission hat nun vorgeschlagen, diesen Kindern besondere Unterstützung zu garantieren, um die Folgen der Armut abzumildern. Dazu wurde ein Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder vorgelegt. Die Mitgliedstaaten der EU sollen sich darin verpflichten, bedürftigen Kindern freien und effektiven Zugang zu grundlegenden Leistungen zu gewähren. Dies beinhaltet:

  • frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung
  • Bildung und schulbasierte Tätigkeiten
  • mindestens eine gesunde Mahlzeit pro Schultag
  • ärztliche Untersuchungen und Gesundheitsvorsorge

Diese Leistungen sollen Kindern in Not einfach, kostenlos und ohne Stigmatisierung zur Verfügung stehen. Die Mitgliedstaaten sollen außerdem effektiven Zugang zu gesunder Nahrung und angemessenem Wohnraum gewähren. Obdachlosen Kindern und ihren Familien sollen schnell angemessene Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden. Die Mitgliedstaaten sollen dazu die nationale, regionale und lokale Wohnungspolitik bewerten und ggf. anpassen, um den Bedürfnissen von bedürftigen Familien besser gerecht zu werden.

Innerhalb von sechs Monaten nach Verabschiedung der Ratsempfehlung sollen die Mitgliedstaaten nationale Aktionspläne vorlegen, um die Ziele der Kindergarantie zu erreichen.

Für die Umsetzung der Kindergarantie sollen die Mitgliedstaaten ausreichende Ressourcen bereitstellen und dabei auch vorhandene EU-Mittel nutzen – insbesondere aus dem ESF+, dem EFRE, InvestEU sowie der Aufbau- und Resilienzfazilität. Mitgliedstaaten, deren Kinderarmut über dem EU-Durchschnitt liegt, sind darüber hinaus verpflichtet, mindestens 5% ihrer ESF+-Mittel für die Beseitigung von Kinderarmut oder sozialer Ausgrenzung zu verwenden.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission wird nun von den nationalen Regierungen im Rat der Europäischen Union diskutiert. Wenn sich der Rat auf eine Empfehlung einigt, besitzt die Kindergarantie zwar noch keine rechtliche Verbindlichkeit, bildet aber einen Orientierungsrahmen, um Kindern in Armut und ihren Familien angemessene Unterstützung zu gewähren.

Die Armutsbekämpfung ist auch Teil des von der Europäischen Kommission vorgelegten Aktionsplans zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte. Darin steckt sich die Europäische Kommission das Ziel, die Zahl der von Armut und Ausgrenzung betroffenen Personen in der EU (aktuell ca. 91 Millionen) bis 2030 um 15 Millionen zu reduzieren, davon mindestens 5 Millionen Kinder. Weitere Informationen: https://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=1428&furtherNews=yes&newsId=9968


[1] Gemeint sind in diesem Fall Personen unter 18 Jahren.

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