BEZ-Expertenpanel: Nachhaltige Lieferketten – deutsches Gesetz und EU-Richtlinienentwurf
Am 1. Januar 2023 ist das “Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten”, kurz Lieferkettenschutzgesetz (LkSG) oder Lieferkettengesetz, in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet große Unternehmen, einen “sorgfältigen” Umgang mit den Rechten von Menschen und Umwelt zu sichern und zu diesem Zweck Maßnahmen bei sich und ihren Lieferanten zu ergreifen. Bei Versäumnissen oder Verstößen können Bußgelder bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt oder Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Unternehmen / Zulieferer außerhalb des gesetzlichen Anwendungsbereiches müssen nicht mit Kontrollmaßnahmen oder Sanktionen durch das BAFA rechnen.
Seitens der EU liegt ein Vorschlag der Kommission vom 23.2.2022 vor. Die geplante Lieferkettenrichtlinie soll weiter gehen als deutsches Gesetz, insbesondere Haftung entlang der gesamten Lieferkette und auch für indirekte Quellen vorsehen. Zeitschiene:
- 2021: Aufforderung des EP an die Kommission, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen (Lieferketten: Unternehmen für Schäden an Mensch und Umwelt verantwortlich | Aktuelles | Europäisches Parlament (europa.eu))
- Gemeinsamer Standpunkt Rat; Dezember 2022
- Grünes Licht vom Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments, 25. April 2023
- Annahme EP-Standpunkt im Plenum am 1. Juni 2023
Es werden diskutieren:
Prof. Dr. Christoph Scherrer, Uni Kassel
MEP Dr. Joachim Schuster
Prof. Dr. Beate Zimpelmann, HSB
ab 19.30 Alexander Weissmann, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Moderation: Prof. Dr. Christiane Trüe LL.M., Hochschule Bremen
Die Veranstaltung findet an der Fakultät 1, Werderstraße 73 im Raum A 01 (links vom Haupteingang) statt und wird zudem hybrid über Zoom angeboten. Für die Zusendung des Zoomlinks schreiben Sie bitte an christiane.truee@hs-bremen.de; die Teilnahme ist über den Browser möglich (kein Hinunterladen von Software erforderlich).