Die Europäische Kommission möchte den Katastrophenschutz in der Europäischen Union verbessern
Autorin: Rebekka Manske
In den letzten Jahren war und ist die Europäische Union (EU) mit verschiedenen, sich überlagernden und teilweise gegenseitig verstärkenden Herausforderungen konfrontiert – von Herausforderungen für die öffentliche Gesundheit über Lieferkettenengpässe aufgrund der COVID-Pandemie bis hin zu Energieversorgung und neuen Migrationsbewegungen infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.
Darüber hinaus gilt es zunehmend Naturkatastrophen aufgrund des fortschreitenden Klimawandels zu bewältigen. All diese Ereignisse machen nicht an Staatsgrenzen Halt.
Aus diesem Grund möchte die Europäische Kommission die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union stärken und sie besser auf künftige Notlagen und Naturkatastrophen vorbereiten, um so die Resilienz der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu steigern. Da der Katastrophenschutz grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten (und nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung in Deutschland in die Verantwortung der Länder) fällt, kann die Europäische Union hier lediglich unterstützend, koordinierend oder ergänzend tätig werden (vgl. Art. 2 Absatz 5 und Art. 196 Absatz 1 Satz 1 AEUV).
Die Kommission hat daher gemeinsam mit den Mitgliedstaaten folgende fünf (rechtlich nicht verbindlichen) Ziele zur Stärkung der Katastrophenresilienz erarbeitet:
- Die Verbesserung von Risikobewertung, Antizipation und Planung des Risikomanagements
- Sensibilisierung der Bevölkerung für Risiken und Vorsorge
- Verbesserung und Schaffung wirksamer Frühwarnung
- Stärkung der Bewältigungskapazitäten im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Europäischen Union
- Sicherstellung eines robusten Katastrophenschutzsystems und eines funktionierenden Informations- und Kommunikationsmanagements.
Die fünf Ziele wurden am 8. Februar 2023 von dem EU-Kommissar für Krisenmanagement, Janez Lenarčič, vorgestellt und bilden einen gemeinsamen Zyklus, der im Folgenden dargestellt ist:
Die Ziele sollen Behörden in ganz Europa dabei unterstützen, fundierte Entscheidungen zu treffen und die Bürger:innen ebenso wie die Umwelt zu schützen.
Um die Umsetzung der Ziele anzustoßen, wird die Kommission eine Leitinitiative pro Ziel starten.
Für das Ziel (2) „Sensibilisierung der Bevölkerung für Risiken und Vorsorge“ ist als Leitinitiative beispielsweise „preparEU“ vorgesehen. Hierbei handelt es sich um ein gesamteuropäisches Sensibilisierungsprogramm für Katastrophenresilienz, das sich an die europäischen Bürger:innen richtet. Teil von preparEU könnte unter anderem ein Europäischer Risikoatlas sowie ein „Monat der Katastrophenvorsorge“ sein.
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